LEISTUNG
ein Gesellschafter möchte sich aus der Gesellschaft zurückziehen
eine Unternehmensnachfolge ist nicht vorhanden
wirtschaftliche Veränderungen erfordern eine Neuordnung der Gesellschaft
eine Gesellschaft wird nicht mehr aktiv genutzt
organisatorische oder strategische Veränderungen machen eine Anpassung der Beteiligungsstruktur erforderlich
wirtschaftliche Schwierigkeiten öffentlich wahrgenommen wurden
ein Unternehmer sich aus persönlichen Gründen zurückziehen möchte
eine neue unternehmerische Ausrichtung angestrebt wird
die gesellschaftliche Verantwortung neu organisiert werden soll
aktuelle Gesellschafterstruktur
vorhandene Unternehmensunterlagen
organisatorische Situation der Gesellschaft
mögliche Voraussetzungen für eine Anteilsübertragung
Die Übertragung erfolgt grundsätzlich durch eine notarielle Beurkundung. Im Rahmen des Notartermins wird die Vereinbarung zwischen den beteiligten Parteien dokumentiert und die Übertragung rechtswirksam umgesetzt. Anschließend werden die entsprechenden Änderungen zum Handelsregister angemeldet.
Bestellung einer neuen Geschäftsführung
organisatorische Neuordnung der Gesellschaft
strukturierte Übertragung der Gesellschaft
ERSTEINSCHÄTZUNG
