GMBH ÜBERTRAGEN
Wer seine deutsche GmbH verkaufen oder übertragen möchte, überträgt die Geschäftsanteile auf einen neuen Gesellschafter. Die Gesellschaft selbst bleibt als rechtliche Einheit bestehen, während sich die Eigentümerstruktur verändert.
Wir begleiten die GmbH-Übertragung strukturiert und rechtssicher – von der Vorbereitung der Anteilsübertragung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung der Änderungen im Handelsregister.
Vor einer Übernahme prüfen wir die wirtschaftliche und gesellschaftsrechtliche Ausgangssituation. Dabei werden insbesondere Unternehmenssubstanz, bestehende Verbindlichkeiten und die für den Investor relevanten Werte berücksichtigt. Anschließend wird die Übernahme einschließlich des Gesellschafter- und gegebenenfalls Geschäftsführerwechsels vorbereitet.
ABLAUF
Die Übertragung einer GmbH erfolgt in mehreren strukturierten Schritten. Ziel ist es, den Übergang der Gesellschaft für alle Beteiligten nachvollziehbar, dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Eine Übertragung von Geschäftsanteilen ist grundsätzlich nur durch eine notarielle Beurkundung möglich.
Erste Prüfung der Unternehmenssituation
aktuelle wirtschaftliche Situation der GmbH
bestehende Verpflichtungen oder Verträge
organisatorische Struktur der Gesellschaft
aktuelle Gesellschafterstruktur
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Gesellschaftsvertrag der GmbH
aktuelle Handelsregisterdaten
Gesellschafterliste
vorhandene Unternehmensunterlagen
Strukturierung der Übernahme
Abstimmung der Übertragungsstruktur
Klärung organisatorischer Fragen
Vorbereitung der notwendigen Vereinbarungen
Vorbereitung der notariellen Übertragung
Abstimmung der Vertragsinhalte
Vorbereitung der notariellen Beurkundung
Organisation der beteiligten Parteien
Notarielle Beurkundung der Übertragung
rechtliche Beurkundung der Vereinbarung
Anmeldung erforderlicher Änderungen zum Handelsregister
Dokumentation der Übertragung
ÜBERNAHME
In bestimmten Unternehmenssituationen kann die Übernahme durch einen neuen Gesellschafter eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung darstellen. Dies gilt auch bei erheblichen Verbindlichkeiten oder bilanzieller Überschuldung, sofern Geschäftsmodell, Patente, Kundenbeziehungen oder andere Unternehmenswerte für einen Investor interessant sind. Wir prüfen die Ausgangssituation und klären, ob eine Übernahme durch einen unserer Investoren in Betracht kommt.
Wann eine Erwerberlösung in Betracht kommt
Gesellschafter aus der GmbH ausscheiden möchten
die Gesellschaft nicht mehr aktiv betrieben wird
eine Unternehmensnachfolge fehlt
eine strukturelle Neuordnung der Gesellschaft erforderlich ist
Vorbereitung der Erwerberstruktur
aktuelle Gesellschafterstruktur
organisatorische Ausgangssituation der Gesellschaft
vorhandene Unternehmensunterlagen
mögliche Voraussetzungen für eine Übernahme
Einbindung eines neuen Gesellschafters
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft eintreten und die Geschäftsanteile übernehmen. Die konkrete Übertragung erfolgt anschließend durch eine notarielle Beurkundung. Der genaue Ablauf ist im Abschnitt ‚Ablauf einer GmbH-Übertragung’ weiter oben beschrieben.
Strukturierte Vorbereitung
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Abstimmung der Übertragungsstruktur
Koordination der beteiligten Parteien
Vorbereitung der notariellen Umsetzung
NOTARIELL
Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erfordert grundsätzlich eine notarielle Beurkundung. Erst durch diese Beurkundung wird die Übertragung der Anteile rechtlich wirksam. Der Notartermin ist daher ein zentraler Schritt. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Abstimmung dieses Termins.
Vorbereitung des Notartermins
Zusammenstellung der notwendigen Unternehmensunterlagen
Abstimmung der beteiligten Parteien
Vorbereitung der relevanten Vertragsinhalte
Koordination des Notartermins
Zeitnahe notarielle Umsetzung
In bestimmten Situationen kann eine kurzfristige Umsetzung erforderlich sein. Durch unsere Erfahrung und die Zusammenarbeit mit Notariaten können wir – sofern die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen – auch zeitnahe Notartermine koordinieren.
Beurkundung der Übertragung
rechtliche Beurkundung der Vereinbarung
Dokumentation der Übertragung der Geschäftsanteile
Prüfung der formalen Voraussetzungen
Vorbereitung der Anmeldung zum Handelsregister
Handelsregister und Dokumentation
Nach der Beurkundung können – abhängig von der Situation – weitere Schritte erforderlich sein, beispielsweise die Anmeldung von Änderungen zum Handelsregister. Der Notar übernimmt in der Regel die entsprechenden Meldungen und sorgt für ordnungsgemäße Dokumentation.
Begleitung des gesamten Prozesses
strukturierte Vorbereitung
transparente Abläufe
vollständige Dokumentation der Schritte
ERSTEINSCHÄTZUNG
Auch wirtschaftlich belastete Gesellschaften können für eine Übernahme interessant sein. Wir prüfen vertraulich Ihre Ausgangssituation, vorhandene Unternehmenswerte und mögliche Übernahmeoptionen durch einen unserer Investoren.
