GMBH ÜBERTRAGEN

Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH

Wer seine GmbH verkaufen oder übertragen möchte, überträgt die Geschäftsanteile auf einen neuen Gesellschafter. Die Gesellschaft selbst bleibt als rechtliche Einheit bestehen, während sich die Eigentümerstruktur verändert.

Wir begleiten die GmbH-Übertragung strukturiert und rechtssicher – von der Vorbereitung der Anteilsübertragung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung der Änderungen im Handelsregister.

Übertragung im Rahmen einer Unternehmenslösung

Übertragung im Rahmen einer Unternehmenslösung

  • im Rahmen eines Gesellschafterwechsels

  • bei der Aufnahme neuer Gesellschafter

  • bei einer vollständigen Übernahme der Gesellschaft

  • im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Geschäftsführung

Strukturierte Vorbereitung

Strukturierte Vorbereitung

Damit eine Übertragung rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden kann, sind verschiedene vorbereitende Schritte erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der bestehenden Unternehmensstruktur sowie die Vorbereitung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.

ABLAUF

Ablauf einer GmbH-Übertragung

Ablauf einer GmbH-Übertragung

Die Übertragung einer GmbH erfolgt in mehreren strukturierten Schritten. Ziel ist es, den Übergang der Gesellschaft für alle Beteiligten nachvollziehbar, dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Eine Übertragung von Geschäftsanteilen ist grundsätzlich nur durch eine notarielle Beurkundung möglich.

01

01

Erste Prüfung der Unternehmenssituation

  • aktuelle wirtschaftliche Situation der GmbH

  • bestehende Verpflichtungen oder Verträge

  • organisatorische Struktur der Gesellschaft

  • aktuelle Gesellschafterstruktur

02

02

Vorbereitung der notwendigen Unterlagen

  • Gesellschaftsvertrag der GmbH

  • aktuelle Handelsregisterdaten

  • Gesellschafterliste

  • vorhandene Unternehmensunterlagen

03

03

Strukturierung der Übernahme

  • Abstimmung der Übertragungsstruktur

  • Klärung organisatorischer Fragen

  • Vorbereitung der notwendigen Vereinbarungen

04

04

Vorbereitung der notariellen Übertragung

  • Abstimmung der Vertragsinhalte

  • Vorbereitung der notariellen Beurkundung

  • Organisation der beteiligten Parteien

05

05

Notarielle Beurkundung der Übertragung

  • rechtliche Beurkundung der Vereinbarung

  • Anmeldung erforderlicher Änderungen zum Handelsregister

  • Dokumentation der Übertragung

ÜBERNAHME

Strukturierung der Übernahme

Strukturierung der Übernahme

In bestimmten Unternehmenssituationen kann eine Übertragung der GmbH an einen neuen Gesellschafter eine mögliche Lösung darstellen. Ein zentraler Bestandteil ist die Organisation eines geeigneten Erwerbers, der die Gesellschaft übernimmt und als neuer Gesellschafter eintritt.

Wann eine Erwerberlösung in Betracht kommt

  • Gesellschafter aus der GmbH ausscheiden möchten

  • die Gesellschaft nicht mehr aktiv betrieben wird

  • eine Unternehmensnachfolge fehlt

  • eine strukturelle Neuordnung der Gesellschaft erforderlich ist

Vorbereitung der Erwerberstruktur

  • aktuelle Gesellschafterstruktur

  • organisatorische Ausgangssituation der Gesellschaft

  • vorhandene Unternehmensunterlagen

  • mögliche Voraussetzungen für eine Übernahme

Einbindung eines neuen Gesellschafters

Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft eintreten und die Geschäftsanteile übernehmen. Die konkrete Übertragung erfolgt anschließend durch eine notarielle Beurkundung. Der genaue Ablauf ist im Abschnitt ‚Ablauf einer GmbH-Übertragung’ weiter oben beschrieben.

Strukturierte Vorbereitung

  • Vorbereitung der notwendigen Unterlagen

  • Abstimmung der Übertragungsstruktur

  • Koordination der beteiligten Parteien

  • Vorbereitung der notariellen Umsetzung

NOTARIELL

Notarielle Umsetzung

Notarielle Umsetzung

Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erfordert grundsätzlich eine notarielle Beurkundung. Erst durch diese Beurkundung wird die Übertragung der Anteile rechtlich wirksam. Der Notartermin ist daher ein zentraler Schritt. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Abstimmung dieses Termins.

Vorbereitung des Notartermins

  • Zusammenstellung der notwendigen Unternehmensunterlagen

  • Abstimmung der beteiligten Parteien

  • Vorbereitung der relevanten Vertragsinhalte

  • Koordination des Notartermins

Zeitnahe notarielle Umsetzung

In bestimmten Situationen kann eine kurzfristige Umsetzung erforderlich sein. Durch unsere Erfahrung und die Zusammenarbeit mit Notariaten können wir – sofern die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen – auch zeitnahe Notartermine koordinieren.

Beurkundung der Übertragung

  • rechtliche Beurkundung der Vereinbarung

  • Dokumentation der Übertragung der Geschäftsanteile

  • Prüfung der formalen Voraussetzungen

  • Vorbereitung der Anmeldung zum Handelsregister

Handelsregister und Dokumentation

Nach der Beurkundung können – abhängig von der Situation – weitere Schritte erforderlich sein, beispielsweise die Anmeldung von Änderungen zum Handelsregister. Der Notar übernimmt in der Regel die entsprechenden Meldungen und sorgt für ordnungsgemäße Dokumentation.

Begleitung des gesamten Prozesses

  • strukturierte Vorbereitung

  • transparente Abläufe

  • vollständige Dokumentation der Schritte

ERSTEINSCHÄTZUNG

Unverbindliche Ersteinschätzung

Unverbindliche Ersteinschätzung

Unverbindliche Ersteinschätzung

Jede Unternehmenssituation ist individuell. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Ausgangslage Ihrer Gesellschaft und erläutern mögliche Optionen für eine Übertragung der Geschäftsanteile.