GMBH ÜBERTRAGEN
Wer seine GmbH verkaufen oder übertragen möchte, überträgt die Geschäftsanteile auf einen neuen Gesellschafter. Die Gesellschaft selbst bleibt als rechtliche Einheit bestehen, während sich die Eigentümerstruktur verändert.
Wir begleiten die GmbH-Übertragung strukturiert und rechtssicher – von der Vorbereitung der Anteilsübertragung über die notarielle Beurkundung bis zur Eintragung der Änderungen im Handelsregister.
im Rahmen eines Gesellschafterwechsels
bei der Aufnahme neuer Gesellschafter
bei einer vollständigen Übernahme der Gesellschaft
im Zusammenhang mit einer Neuordnung der Geschäftsführung
Damit eine Übertragung rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden kann, sind verschiedene vorbereitende Schritte erforderlich. Dazu gehören insbesondere die Prüfung der bestehenden Unternehmensstruktur sowie die Vorbereitung der notwendigen gesellschaftsrechtlichen Maßnahmen.
ABLAUF
Die Übertragung einer GmbH erfolgt in mehreren strukturierten Schritten. Ziel ist es, den Übergang der Gesellschaft für alle Beteiligten nachvollziehbar, dokumentiert und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Eine Übertragung von Geschäftsanteilen ist grundsätzlich nur durch eine notarielle Beurkundung möglich.
Erste Prüfung der Unternehmenssituation
aktuelle wirtschaftliche Situation der GmbH
bestehende Verpflichtungen oder Verträge
organisatorische Struktur der Gesellschaft
aktuelle Gesellschafterstruktur
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Gesellschaftsvertrag der GmbH
aktuelle Handelsregisterdaten
Gesellschafterliste
vorhandene Unternehmensunterlagen
Strukturierung der Übernahme
Abstimmung der Übertragungsstruktur
Klärung organisatorischer Fragen
Vorbereitung der notwendigen Vereinbarungen
Vorbereitung der notariellen Übertragung
Abstimmung der Vertragsinhalte
Vorbereitung der notariellen Beurkundung
Organisation der beteiligten Parteien
Notarielle Beurkundung der Übertragung
rechtliche Beurkundung der Vereinbarung
Anmeldung erforderlicher Änderungen zum Handelsregister
Dokumentation der Übertragung
ÜBERNAHME
In bestimmten Unternehmenssituationen kann eine Übertragung der GmbH an einen neuen Gesellschafter eine mögliche Lösung darstellen. Ein zentraler Bestandteil ist die Organisation eines geeigneten Erwerbers, der die Gesellschaft übernimmt und als neuer Gesellschafter eintritt.
Wann eine Erwerberlösung in Betracht kommt
Gesellschafter aus der GmbH ausscheiden möchten
die Gesellschaft nicht mehr aktiv betrieben wird
eine Unternehmensnachfolge fehlt
eine strukturelle Neuordnung der Gesellschaft erforderlich ist
Vorbereitung der Erwerberstruktur
aktuelle Gesellschafterstruktur
organisatorische Ausgangssituation der Gesellschaft
vorhandene Unternehmensunterlagen
mögliche Voraussetzungen für eine Übernahme
Einbindung eines neuen Gesellschafters
Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, kann ein neuer Gesellschafter in die Gesellschaft eintreten und die Geschäftsanteile übernehmen. Die konkrete Übertragung erfolgt anschließend durch eine notarielle Beurkundung. Der genaue Ablauf ist im Abschnitt ‚Ablauf einer GmbH-Übertragung’ weiter oben beschrieben.
Strukturierte Vorbereitung
Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Abstimmung der Übertragungsstruktur
Koordination der beteiligten Parteien
Vorbereitung der notariellen Umsetzung
NOTARIELL
Die Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH erfordert grundsätzlich eine notarielle Beurkundung. Erst durch diese Beurkundung wird die Übertragung der Anteile rechtlich wirksam. Der Notartermin ist daher ein zentraler Schritt. Wir begleiten unsere Mandanten bei der Vorbereitung und Abstimmung dieses Termins.
Vorbereitung des Notartermins
Zusammenstellung der notwendigen Unternehmensunterlagen
Abstimmung der beteiligten Parteien
Vorbereitung der relevanten Vertragsinhalte
Koordination des Notartermins
Zeitnahe notarielle Umsetzung
In bestimmten Situationen kann eine kurzfristige Umsetzung erforderlich sein. Durch unsere Erfahrung und die Zusammenarbeit mit Notariaten können wir – sofern die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen – auch zeitnahe Notartermine koordinieren.
Beurkundung der Übertragung
rechtliche Beurkundung der Vereinbarung
Dokumentation der Übertragung der Geschäftsanteile
Prüfung der formalen Voraussetzungen
Vorbereitung der Anmeldung zum Handelsregister
Handelsregister und Dokumentation
Nach der Beurkundung können – abhängig von der Situation – weitere Schritte erforderlich sein, beispielsweise die Anmeldung von Änderungen zum Handelsregister. Der Notar übernimmt in der Regel die entsprechenden Meldungen und sorgt für ordnungsgemäße Dokumentation.
Begleitung des gesamten Prozesses
strukturierte Vorbereitung
transparente Abläufe
vollständige Dokumentation der Schritte
ERSTEINSCHÄTZUNG
Jede Unternehmenssituation ist individuell. Gerne besprechen wir mit Ihnen die Ausgangslage Ihrer Gesellschaft und erläutern mögliche Optionen für eine Übertragung der Geschäftsanteile.
